Kirchgemeinden

Buttisholz

Grosswangen

Ettiswil

 

Für die Bewirtschaftung und Verwaltung der  kirchlichen Infrastruktur sind die  Kirchgemeinden zuständig. Die dafür notwendigen Gelder stammen vor allem aus Kirchensteuern.

Die Kirchgemeinden sind vollständig demokratisch verfasst und gemäss der Verfassung der Landeskirche des Kantons Luzern organisiert. Zu den Katholischen Kirchgemeinden Buttisholz, Grosswangen und Ettiswil  gehören alle Katholikinnen und Katholiken, die in Buttisholz, Grosswangen, Ettiswil und Alberswil wohnen, unabhängig von Alter und Nationalität. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder der Kirchgemeinden ab dem 18. Altersjahr, die das Schweizer Bürgerrecht oder die Niederlassungsbewilligung haben.

 


 

Die Kirchenräte leiten die Kirchgemeinden, verwalten die Steuergelder, unterhalten die Gebäude, die Liegenschaften, den Wald usw.  Sie sind die Anstellungsbehörden des Personals.